WIR MACHEN SIE WIEDER MOBIL
- GARANTIERTE LEGALITÄT & VÖLLIG OHNE MPU GÜLTIG
- INNERHALB VON 14 WERKTAGEN (SCHNELLE ABWICKLUNG)
- VERLÄNGERUNG IHRER BEREITS BESTEHENDER FAHRERLAUBNIS
der Kunden geholfen
erfolgreich in der Wiedererteilung
KOSTENLOSE BERATUNG
durch unsere Partneranwälte
OHNE MPU GÜLTIG & VOM KBA BESTÄTIGT
Werden Sie noch heute mobil

UNSERE VORTEILE
Profitieren auch Sie von unseren Vorteilen

KOSTENGÜNSTIG
Bei uns können Sie Ihre Dokumente einreichen und eine Beantragung beanspruchen ohne jegliche finanzielle Nachteile zu bekommen. Eine MPU ist meist teurer und garantiert nicht die Wiedererteilung! Die persönliche Abholung in Tschechien ist ebenfalls möglich.
- Kein finanzielles Risiko für Sie
- Optionale Zahlungsmöglichkeiten

KOSTENLOSE UMSCHREIBUNG
Sie können Ihren EU-Führerschein kostenlos und ohne Probleme über uns umschreiben.bezahlen.
- Völlig kostenlos
- Ohne jegliche Probleme

REGISTRIERT, LEGAL & ANERKANNT
Bei uns erhalten Sie eine legale, registrierte & anerkannte Fahrerlaubnis vom EUCARIS. Die Fahrerlaubnis ist im EUCARIS Register eingetragen & Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung.
- Im EUCARIS Register eingetragen
- inkl. schriftlicher Bestätigung
PROFISSIONELLE BERATUNG & HILFE
JURISTISCHER BEISTAND
Unsere Partneranwälte stehen Ihnen im ganze Prozess kostenlos zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen juristischen Fragen & Hindernissen.
Egal ob gerichtlich oder außergerichtlich, wir unterstützen Sie immer kostenlos.
GELD ZURÜCK GARANTIE
Falls Sie unzufrieden mit unseren Leistungen sind oder es sich anders überlegt haben, werden wir Ihnen Ihr Geld komplett ohne Einbußen zurückerstatten.
SCHNELLE ERTEILUNG
Wir kümmern uns stets um unsere Kunden. Einen hohen Wert legen wir ebenfalls auf eine schnelle Erteilung, damit unsere Kunden schnellstmöglich wieder mobil sind.
OHNE MPU & OHNE HÜRDEN
Ersparen Sie sich die lästigen MPU Vorbereitungskurse und die ärtzlichen Untersuchungen. Bei uns wird jedem Kunden geholfen und es ist völlig unwichtig ob Alkoholvergehen oder Drogensünde.
DIE AKTUELLE RECHTSLAGE
Seit dem Jahre 1992 hat der Europäische Gerichtshof insgesamt elf Mal entschieden, das ein gegenseitiges Anerkennungspostulat besteht.
Insbesondere ist der Besitz und der Erwerb eines solchen EU-Führerscheins als Beweis dafür anzusehen, das der Inhaber des EU-Führerscheins am Tag der Ausstellung die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Und zwar Mindestvoraussetzungen sowohl hinsichtlich der geistigen und körperlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis, als auch hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zuletzt am 17. Januar 2014 zum Aktenzeichen 16a, 1292/10 entschieden und taucht immer wieder in den Urteilsbegründungen auf.
Die Ausstellung des EU-Führerscheins ist zunächst ein Beleg dafür das die Vorraussetzungen vom Ausstellerstaat überprüft worden sind, und die deutschen Behörden und die deutschen Gerichte sind zunächst an diese Feststellungen gebunden.
Anerkennung & Gültigkeit des Führerscheins
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt.
Wenn Sie also in ein anderes EU-Land übersiedeln, brauchen Sie Ihren Führerschein in der Regel nicht umzutauschen. Sie können in Ihrem neuen Land mit Ihrem aktuellen Führerschein fahren, sofern
er gültig ist
Sie alt genug sind, um ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse zu führen
Ihre Fahrerlaubnis im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, eingeschränkt oder aufgehoben wurde
Die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, B1, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE werden auch in anderen EU-Ländern anerkannt.
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
Der Europäische Gerichtshof hat bereits elf Mal entschieden, dass ein gegenseitiges Anerkennungspostulat in der ganzen Europäischen Union besteht.
EUROPÄISCHE UNION ANERKENNUNGSPOSTULAT
Alle Mitgliedstaaten in der Europäischen Union müssen sich gegenseitig die EU - Führerscheine anerkennen! Sonst würde eine Anzweiflung der Europäischen Union bestehen.
Mittlerweile werden die EU-Führerscheine auch vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg als rechtsgültig und legal anerkannt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg prüft diese und stellt eine schriftliche Bestätigung aus.
Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt
Legal, rechtsgültig & anerkannt!
Sie können bei uns einen neuen EU-Führerschein «Tschechien» ohne den MPU-Test auf der Grundlage der europäischen Gesetzgebung ganz legal erwerben. Damit sind Sie sowohl in Deutschland (trotz MPU-Auflage), als auch in Österreich und in der Schweiz wieder mobil.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit des Neuerwerbs eines EU-Führerscheins an. Dieser EU-Führerschein ist in Italien, Bulgarien und in der gesamten europäischen Union, als auch darüber hinaus anerkannt und rechtsgültig.
Jeder Führerschein wird einzeln von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geprüft und schriftlich bestätigt. Somit sind Sie ganz auf der sicheren Seite!
Der Neuerwerb der Fahrerlaubnis (FE) im europäischen Ausland stellt eine legale Alternative zur nationalen (deutschen) MPU Auflage dar, mit der Sie ggf. deine entzogene Fahrerlaubnis wiedererlangen können.
Weit über 5.000 unserer Kunden haben diese Möglichkeit bereits zufriedenstellend genutzt. Die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) als auch die der deutschen Rechtsprechung haben diese Alternative eines Neuerwerbs des EU-Führerscheins im europäischen Ausland als rechtsgültig bestätigt.
Nutzen Sie die Gelegenheit und erwerbe Sie einen EU-Führerschein aus Tschechien — Wir sind zuverlässiger als andere Agenturen.
KOSTENLOSE BERATUNG
durch unsere Partneranwälte
OHNE DER MPU GÜLTIG
Werden Sie noch heute mobil

Vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt Flensburg bestätigt.
Erwerben Sie den EU-Führerschein über uns und erhalte Sie eine schriftliche Bestätigung vom (KBA) in Flensburg.
Somit gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie Ihren EU-Führerschein erhalten und dass dieser rechtsgültig und legal ist.
Durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg bestätigt.
www.kba.de | Email: [email protected] | Tel: +49 461 316- 0 | Telefax: +49 461 316- 1650